THG-Minderungsquote im Verkehr auf 22% erhöht – Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe nötig

Laut einem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) wird die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2030 von aktuell 6% auf 22% angehoben. Die Treibhausgasminderungsquote schreibt vor, um wie viel Prozent die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr gesenkt werden müssen. Dabei definiert die THG-Minderungsquote auch den Anteil erneuerbarer Energien am Antriebsmix und ist damit eine wichtige Regulierung, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Zur Senkung der CO₂-Emissionen im Verkehr werden aktuell vor allem Biokraftstoffe zu fossilen Kraftstoffen beigemischt. Um die Quote von 22% bis zum Jahr 2030 zu erreichen, müssen jedoch weitere Schritte unternommen werden. E-Fuels können zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und damit beim Erreichen der Klimaziele einen entscheidenden Beitrag leisten. Gerade deswegen sind nun große Investitionen in alternative Kraftstoffe unabdingbar. Die angehobene THG-Minderungsquote ist hierzu ein erster wichtiger Anstoß, jedoch gibt es auch Kritik an der Regulierung. So wird die Elektromobilität durch dreifache Anrechnung stark gefördert, während Wasserstoff und PtX-Kraftstoffe nur zweifach angerechnet werden. Kraftstoffe und Strom aus erneuerbaren Quellen sind jedoch für die Erreichung einer klimaneutralen Mobilität unbedingt erforderlich.

Der Mineralölwirtschaftsverband Deutschland (MWV) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordern deshalb eine Erhöhung der Quote für erneuerbare Kraftstoffe, um Investitionen in die Technologien attraktiver zu machen und den Wettbewerbsvorteil durch Business Case in Deutschland bei E-Fuel-Technologien zu erhalten.

Zur MWV Pressemitteilung Zur VDA Pressemitteilung